Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang und Ausführung
- Wir weisen darauf hin, dass der Leistungserfolg nur nach Behebung der Schadensursache erbracht werden kann. Trocknungsbehinderungen, die bauseits verursacht werden (keine Wasserentleerung, abgeschaltete Trocknungsgeräte, zusätzliche Wasserschäden), gelten als beendet und werden wie aufgeführt berechnet.
- Die Erhaltung der Bodenbeläge kann nicht garantiert werden. Dies gilt auch für Rissbildungen im Estrich und/oder im Oberbodenbelag (z. B. Fliesen).
- Bei Holzkonstruktionen/-möbeln usw. kann keine Gewährleistung in Bezug auf Verformung, Quell- bzw. Schrumpfrisse und Verfärbungen übernommen werden.
- Die Energieversorgung der Trocknungsanlagen sowie die Entleerung der Wasserauffangbehälter sind bauseits zu übernehmen. Stromanschlüsse müssen in ausreichender Leistung permanent bereitgestellt werden.
- Der Leistungserfolg ist mit der Trocknung der lt. Angebot zu trocknenden Flächen bis zur materialspezifischen Haushaltsfeuchte erbracht.
Bauteilöffnungen und Haftung
- Wir weisen darauf hin, dass wir möglichst zerstörungsfrei Bauteilöffnungen zur Sanierung und/oder Schadensfeststellung durchführen müssen. Dabei können material- oder produktbedingte Beschädigungen nicht ausgeschlossen werden. Wir können hier nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verantwortlich gemacht werden.
- Sollte es hierdurch bedingt im Zuge der Wiederherstellung zu Farbabweichungen, Produktabweichungen etc. kommen, können wir hierfür keine Verantwortung übernehmen.
- Der Auftraggeber hat für die Sicherstellung der Geräte zu sorgen und haftet für Verlust und Beschädigungen.
- Der Auftraggeber hat für die ununterbrochene notwendige Stromkapazität zum Betrieb der Trocknungsgeräte für den Auftragnehmer unentgeltlich zu sorgen.
Angebot und Abrechnung
- Das Angebot ist als Gesamtangebot zu verstehen. Bei einer Streichung oder Preisreduktion einzelner Positionen behalten wir uns vor, das Angebot neu zu kalkulieren.
- Im Angebot nicht berücksichtigtes oder unvorhergesehenes berechnen wir zum Nachweis zum Stundenlohn zzgl. geltender MwSt. oder wird als Nachtragsangebot angeboten.
- Wir bitten Sie, unsere aufgeführten Leistungen innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungserhalt abzunehmen.
- Die Entleerung der Wasserauffangbehälter erfolgt bauseits.
- Stromversorgung erfolgt bauseits.
- Für Verlust oder Beschädigung der Geräte haftet der Auftraggeber.
Schimmelpilzentfernung
Dieses Angebot beinhaltet eine Schimmelpilzentfernung mit dem Ziel, Erreichen der üblichen Hintergrundkonzentration, und nicht die Beseitigung von Baumängeln.
Wir empfehlen nach Abschluss der Arbeiten (Schimmelpilzentfernung oder Keimreduktion) eine Freimessung durch einen unabhängigen Sachverständigen/ Baubiologen durchführen zu lassen, um den Leistungserfolg bzw. die hygienische Unbedenklichkeit des Objektes sicherzustellen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen bei Handwerksleistungen
Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag über die Erbringung von Handwerksleistungen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. ein Brief, Fax oder eine E-Mail) an uns. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular nutzen, das jedoch nicht verpflichtend ist.
Rainer Rieger und Thorsten Rieger GbR
Donizettistrasse 81
12623 Berlin
Telefon: 030 / 56 58 58 72
Telefax: 030 / 56 58 58 71
E-Mail: riegertrocknung@gmail.com
Bitte beachten Sie: Haben die Handwerksleistungen auf Ihren ausdrücklichen Wunsch bereits während der Widerrufsfrist begonnen und werden sie vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig. Für bereits erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs ist ein Wertersatz zu leisten.
Folgen des Widerrufs
- Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
- Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
- Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt ist.
- Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
- Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
- Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Auftragserteilung
Aufträge/Leistungen können schriftlich und mündlich erteilt werden. Mit Beginn der Ausführung wird der Auftrag rechtsgültig, wenn nicht umgehend ein Widerspruch erfolgt.
Schadstofffreiheit im Gebäude
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bestimmungen regeln die Anforderungen an die Schadstofffreiheit von Gebäuden sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien hinsichtlich vorhandener oder vermuteter Schadstoffe.
§ 2 Definition von Schadstoffen
Als Schadstoffe im Sinne dieser AGB gelten insbesondere:
- Asbest und asbesthaltige Materialien,
- künstliche Mineralfasern (KMF),
- Polychlorierte Biphenyle (PCB),
- Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
- Formaldehyd,
- Holzschutzmittel (z. B. PCP, Lindan),
- Schimmelpilzbefall,
- sonstige gesundheitsgefährdende Stoffe nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Erklärung zur Schadstofffreiheit
Der Auftraggeber erklärt nach bestem Wissen, dass ihm keine Schadstoffbelastungen bekannt sind, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wurden.
Soweit Schadstoffgutachten oder Untersuchungsberichte vorliegen, sind diese dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten vollständig zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
- alle ihm bekannten Informationen über Schadstoffbelastungen unverzüglich mitzuteilen,
- vorhandene Gutachten, Analysen oder behördliche Anordnungen bereitzustellen,
- den Auftragnehmer unverzüglich über neu bekannt gewordene Belastungen zu informieren.
§ 5 Feststellung von Schadstoffen während der Arbeiten
Werden während der Ausführung der Arbeiten Anhaltspunkte für Schadstoffe festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Arbeiten sofort einzustellen.
Die Arbeiten werden erst nach Klärung der Gefährdungslage und schriftlicher Freigabe fortgesetzt.
Hierdurch entstehende Wartezeiten, Mehrkosten oder Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern dieser die Schadstoffbelastung zu vertreten hat oder diese bei Vertragsschluss nicht offengelegt wurde.
§ 6 Zusätzliche Leistungen
Untersuchungen, Probenahmen, Schadstoffanalysen, Sicherungsmaßnahmen, Dekontaminationsarbeiten oder Sanierungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Erforderliche Zusatzleistungen werden gesondert nach Aufwand oder auf Grundlage eines Nachtrags vergütet.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die auf unbekannte oder nicht mitgeteilte Schadstoffbelastungen zurückzuführen sind.
Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.
§ 8 Arbeitsschutz
Werden Schadstoffe festgestellt, sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Arbeitsschutzes, des Gefahrstoffrechts sowie der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), einzuhalten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen oder geeignete Fachunternehmen mit der Schadstoffsanierung zu beauftragen, sofern dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung der Dienstleistung bzw. der Bereitstellung der digitalen Inhalte bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen wird.
Der Kunde bestätigt ferner, dass ihm bekannt ist, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung der Dienstleistung bzw. Bereitstellung der digitalen Inhalte sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 und 5 BGB).
„Ich verlange ausdrücklich, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung bzw. mit Beginn der Bereitstellung digitaler Inhalte mein Widerrufsrecht verliere."
