Erste Maßnahmen bei einem Wasserschaden
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick, ohne sich selbst zu gefährden: Woher kommt das Wasser, läuft es noch nach, und welche Räume sind betroffen? Die folgenden Schritte haben sich bewährt:
- Auf Sicherheit achten – besonders bei Strom.
- Wasserzufuhr stoppen, soweit das gefahrlos möglich ist.
- Wertgegenstände und Möbel aus dem nassen Bereich bringen.
- Den Schaden mit Fotos und Notizen dokumentieren.
- Vermieter bzw. Hausverwaltung und die Versicherung informieren.
- Feuchtigkeit fachgerecht messen und die Trocknung planen lassen.
Sicherheit bei Wasser und Elektrizität
Wasser und Strom sind eine gefährliche Kombination. Betreten Sie keine Räume, in denen Wasser an Steckdosen, Verteilungen, Leuchten oder elektrische Geräte gelangt ist oder gelangt sein könnte.
- Fassen Sie keine nassen Elektrogeräte, Schalter oder Kabel an.
- Schalten Sie die Sicherung nur aus, wenn Sie den Sicherungskasten trocken und gefahrlos erreichen.
- Ist Elektrik betroffen, handeln Sie nicht selbst, sondern ziehen eine Elektrofachkraft hinzu.
- Bei durchhängenden, nassen Decken den Raum nicht betreten.
Wasserzufuhr stoppen – soweit gefahrlos möglich
Bei einem defekten Anschluss oder Gerät lässt sich oft das Eckventil unter dem Waschbecken bzw. am Gerät schließen. Bei größeren Leckagen hilft der Hauptabsperrhahn der Wohnung, meist in Bad, Küche oder am Wasserzähler. In Mehrfamilienhäusern ist der Haupthahn häufig im Keller – hier helfen Hausmeister oder Hausverwaltung. Kommt das Wasser aus der Wohnung darüber, klingeln Sie dort oder informieren Sie umgehend die Hausverwaltung.
Stehendes Wasser können Sie, sofern keine Elektrik betroffen ist, mit Eimern, Tüchern oder einem Nasssauger aufnehmen. Öffnen Sie keine Wände und entfernen Sie keine Bodenbeläge auf eigene Faust.
Schaden dokumentieren
Eine gute Dokumentation erleichtert später die Abstimmung mit Vermieter und Versicherung. Halten Sie fest:
- Fotos und kurze Videos von Wasserstellen, Flecken, Schadensquelle und beschädigten Gegenständen.
- Datum und Uhrzeit, wann der Schaden entdeckt wurde.
- Welche Maßnahmen Sie selbst ergriffen haben (z. B. Wasser abgestellt).
- Eine Liste beschädigter Gegenstände – entsorgen Sie diese möglichst erst nach Rücksprache.
Vermieter oder Hausverwaltung informieren
Als Mieterin oder Mieter sind Sie verpflichtet, Mängel und Schäden an der Mietsache zu melden. Informieren Sie Vermieter bzw. Hausverwaltung deshalb so schnell wie möglich – zunächst telefonisch, anschließend schriftlich mit Fotos. Die Hausverwaltung kümmert sich in der Regel um die Ursachenbehebung am Gebäude und beauftragt Fachbetriebe.
Versicherung informieren
Je nachdem, was beschädigt ist, können unterschiedliche Versicherungen zuständig sein: für das Gebäude meist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, für Ihre Möbel und Gegenstände die eigene Hausratversicherung. Melden Sie den Schaden zeitnah und halten Sie Ihre Dokumentation bereit. Welche Versicherung im Einzelfall zahlt, hängt von Ursache und Vertrag ab – mehr dazu im Ratgeber Welche Versicherung zahlt beim Wasserschaden?
Warum versteckte Feuchtigkeit problematisch ist
Was an der Oberfläche schnell trocken wirkt, ist es in der Tiefe oft noch lange nicht. Wasser verteilt sich unter Fliesen, im Estrich, in der Trittschalldämmung und im Mauerwerk. Bleibt diese Feuchtigkeit unentdeckt, kann sie
- Schimmelbildung begünstigen – oft unsichtbar hinter Möbeln oder unter dem Boden,
- Holz, Dämmstoffe und Bodenbeläge dauerhaft schädigen,
- zu muffigem Geruch und einem ungesunden Raumklima führen,
- spätere Renovierungsarbeiten zunichtemachen, wenn zu früh neu verlegt oder gestrichen wird.
Wann ein Fachbetrieb benötigt wird
Ein Fachbetrieb für Wasserschäden ist sinnvoll, wenn
- die Ursache nicht sichtbar ist und eine Leckage vermutet wird,
- Wasser in Wände, Estrich oder Decken eingedrungen sein könnte,
- mehrere Räume oder Wohnungen betroffen sind,
- die Versicherung Messprotokolle und eine Dokumentation benötigt,
- sich Gerüche, Verfärbungen oder Schimmel zeigen.
Welche Schritte nach der Schadenaufnahme folgen
Nach der Besichtigung vor Ort läuft eine fachgerechte Sanierung in der Regel so ab:
- Feuchtemessung: Ausdehnung und Tiefe der Durchfeuchtung werden ermittelt.
- Leckageortung: Ist die Ursache verdeckt, wird sie möglichst zerstörungsarm gesucht.
- Reparatur: Die defekte Leitung wird durch einen Installateur bzw. ein Partnerunternehmen instand gesetzt.
- Technische Trocknung: Je nach Bauteil kommen Raum-, Wand- oder Estrichtrocknung zum Einsatz.
- Kontrollmessungen: Erst wenn die Werte stimmen, gilt die Trocknung als abgeschlossen.
- Dokumentation: Messprotokolle und Fotos für Vermieter und Versicherung.
Wie lange das dauern kann, erklärt der Ratgeber Wasserschaden trocknen – wie lange dauert das? Einen Überblick über unser Unternehmen finden Sie auf der Startseite.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich den Wasserschaden sofort melden?
Ja, möglichst zeitnah. Mieter sollten Vermieter oder Hausverwaltung unverzüglich informieren, Versicherte ihre Versicherung. Viele Verträge sehen eine unverzügliche Meldung vor; die genauen Pflichten stehen in Ihren Vertragsbedingungen.
Darf ich selbst einen Handwerker beauftragen?
Als Mieter sollten Sie das in der Regel mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung abstimmen, außer es besteht akuter Handlungsbedarf, um größeren Schaden abzuwenden. Bei Versicherungsfällen ist es sinnvoll, die Versicherung vorab zu informieren.
Reicht es, die Wohnung gut zu lüften und zu heizen?
Bei oberflächlicher Nässe kann das helfen. Ist Wasser jedoch in Estrich, Dämmschicht oder Mauerwerk eingedrungen, reicht Lüften meist nicht aus. Ob Feuchtigkeit in der Tiefe steckt, zeigt nur eine Messung.
Wann ist ein Wasserschaden ein Notfall?
Wenn weiterhin Wasser austritt, Elektrik betroffen sein könnte, Decken durchhängen oder Wasser in andere Wohnungen läuft. Dann zuerst für Sicherheit sorgen, Hausverwaltung bzw. Hausmeister erreichen und im Zweifel Feuerwehr oder Notdienst rufen.




